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FAMILIENPFLEGE
Ein intaktes Familienleben ist für Kinder und Erwachsene
unentbehrlich. Der reibungslose "Familienbetrieb" kann
jedoch leicht gestört werden, wenn Mutter oder Vater erkranken
beziehungsweise körperlich oder seelisch überfordert sind.

Soweit keine verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen
Hilfen möglich sind und ein Kind unter 12 Jahren oder ein
behindertes Kind versorgt werden müssen, besteht ein
gesetzlicher Anspruch auf Weiterführung des Haushaltes.

Für die Dauer der Krankheit oder eines Kuraufenthaltes – bei Müttern
auch während der Entbindungszeit – übernimmt dann eine erfahrene
Familienpflegerin die Führung und Organisation Ihres Haushaltes.
Dazu gehört, neben den üblichen hauswirtschaftlichen Aufgaben
(Kochen, Einkaufen etc.), auch die Betreuung der Kinder
(Hilfe bei den Hausaufgaben, Anleitung zum Spielen usw.)
sowie die pflegerische Grundversorgung kranker,
behinderter und alter Menschen.

_Organisation von Aufgaben
_Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
_Betreuung der Kinder
_Versorgung kranker und behinderter Menschen