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Soweit keine verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen
Hilfen möglich
sind und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind versorgt werden
müssen, besteht ein
gesetzlicher Anspruch auf Weiterführung des Haushaltes.
Für die Dauer der Krankheit oder eines Kuraufenthaltes – bei Müttern
auch
während der Entbindungszeit – übernimmt dann eine erfahrene Familien-
pflegerin die Führung und Organisation Ihres Haushaltes.
Dazu gehört, neben den üblichen hauswirtschaftlichen Aufgaben
(Kochen,
Einkaufen etc.), auch die Betreuung der Kinder
(Hilfe bei den Hausaufgaben,
Anleitung zum Spielen usw.)
sowie die pflegerische Grundversorgung kranker,
behinderter und alter Menschen.
_Weiterführung des Haushaltes
_Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
_Betreuung der Kinder
_Hausaufgabenbetreuung
_Einkaufsdienst